Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler müssen transparent sein. Die Leistungen der Schüler sind nachvollziehbar zu bewerten.
Die nachfolgenden Regelungen zur Transparenz in der Notengebung sollen nicht die detaillierteren Fachabstimmungen ersetzen, sondern Prinzipien benennen, die für alle Fächer gelten. Für die Beurteilungsbereiche der "Sonstigen Mitarbeit" und für die ihnen zugeordneten Beurteilungskriterien gilt, dass ihre Nutzung im jeweiligen Fach Sinn machen und durch die Fachkonferenz auch beschlossen sein muss!
Die Bewertungskriterien für die geforderten und zu erbringenden Leistungen sowie die Gewichtungen der für die Zeugnisnote einzubringenden Leistungen sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahreszu vermitteln. Daneben sollen die Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der Oberstufe, zweimal im Halbjahr über ihren Leistungsstand informiert werden. Dies sollte in der Regel vor dem Zeugnistermin sowie etwa zum Quartalswechsel der Fall sein.
Übersicht über die Teilleistungen in der Sekundarstufe I
In Fächern mit Klassenarbeiten gilt, dass sowohl Klassenarbeiten als auch der Sonstigen Mitarbeit (alle übrigen Teilleistungen) ein Gewicht von je ca 50% Anteil an der Endnote zukommt.
Teilleistung | Stellenwert |
---|---|
Sonstige Mitarbeit davon…[insbesondere bei den Unterpunkten 2-6 gilt, dass ihre Nutzung von den Absprachen in den Fachkonferenzen abhängt] | |
1. mündliche Mitarbeit |
stellt wesentliches Kriterium zur Notenfindung dar |
2. Schriftliche Übungen und Tests | |
3. Experimentelles, kreatives bzw. gestalterisches Geschick bzw. Bewertung der Teamfähigkeit | |
4. Heftführung | |
5. Referate | |
6. Erstellen von Produkten (Plakate, Aufführungen, Ausstellungen, …) |
1. Bewertung der mündlichen Mitarbeit – mögliche Kriterien sind u.a.:
- Quantität und Qualität der Unterrichtsbeiträge:
- Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von fachlichen Zusammenhängen oder das Bewerten von Ergebnissen
- Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen
- qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten
- korrekte Verwendung der Fachsprache
2. Bewertung von schriftlichen Übungen:
Schriftliche Übungen sollten in der Regel angekündigt werden, eine Zeitdauer von 20 Minuten nicht überschreiten und sich nur auf das Stundenvolumen einer Woche beziehen.
Zu jeder Teilaufgabe müssen die Schüler - sei es durch ein Punkteverfahren oder einen erhellenden Kommentar - erkennen können, worin die Stärken und Schwächen ihrer Darstellung bestehen.
Neben schriftlichen Übungen sind auch Kurztests (schriftliche Überprüfungen der HA oder, in den Fremdsprachen, Vokabeltests bzw. Tests zur Überprüfung von Lektüre-/Textkenntnissen etc.) möglich, die Reproduktionen im unmittelbaren unterrichtlichen Zusammenhang beinhalten.
3. Bewertung des experimentellen (NW), kreativen bzw. gestalterischen Geschicks oder Bewertung der Teamfähigkeit - Kriterien sind u.a.:
- das Verhalten beim Experimentieren (NW), Gestalten bzw. im Team
- der Grad der Selbstständigkeit, Kreativität, Transferfähigkeit
- die Beachtung von Vorgaben
- die Genauigkeit bei der Durchführung, Wiedergabe
- die selbständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten und/oder von Partner- bzw. Gruppenarbeiten
4. Bewertung von Schülerheften
Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, ein Heft/eine Mappe zu führen und zum Unterricht mitzubringen. Die Schülerhefte können stichprobenartig oder von der gesamten Klasse einge-sammelt werden. Verbindliche Kriterien für die Bewertung von Schülerheften sind:
- die inhaltliche Richtigkeit und Qualität der Darstellung
- die Vollständigkeit (z.B. Tafelanschrieb, Hausaufgaben, Arbeitsblätter)
- die vollständige Bearbeitung der Arbeitsblätter
- das Erscheinungsbild des Heftes/der Mappe (z.B. Datum, Schriftbild, hervorgehobene Überschriften, Übersichtlichkeit, Inhaltsverzeichnis, Seitenzählung)
Weitere anzumerkende Aspekte sind:
- die Rechtschreibung/Grammatik
- die angemessene Verwendung der Fachsprache
Zweck der Durchsicht ist eine differenziertere Bewertung des Lernerfolgs der SchülerInnen, die sich nicht aktiv am UG beteiligen. Zur schnellen und übersichtlichen Rückmeldung kann man den Schülerinnen und Schülern eine Übersicht in der folgenden oder in Form eines Kommentars zukommen lassen:
vorbildlich | gut | mit Mängeln | große Mängel | |
---|---|---|---|---|
inhaltliche Richtigkeit... | ||||
Vollständigkeit | ||||
vollständige Bearbeitung | ||||
Erscheinungsbild des Heftes/ der Mappe |
5. Bewertung von Referaten – Kriterien sind u.a.:
- die sachlich richtige und nachvollziehbar gegliederte Darstellung
- der Vortragsstil (freier Vortrag; Lautstärke, Sprechgeschwindigkeit, Betonung)
- die Adressatengerechtheit (Sprachverwendung)
- ein adäquater Medieneinsatz (z.B. Folie, Tafel, PC, Handout,…)
Übersicht über die Teilleistungen in der Sekundarstufe II (schriftl.)
Teilleistung | Stellenwert |
---|---|
2 Klausuren - die erste Klausur in einem Fach in 12.2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden | gleicher Stellenwert wie der Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit (=ca 50 % Anteil) |
Sonstige Mitarbeit, davon s.u. | Ca 50 % |
Bewertung von Klausuren:
Bei Rückgabe der Klausur sollen die Schüler im Regelfall einen schriftlichen Erwartungshorizont erhalten. Zu jeder Teilaufgabe werden dabei die erwartete Schülerlösung, die maximal zu errei-chende Punktezahl sowie die für jeden Aufgabenteil vom Schüler erreichte Punktzahl angegeben. Zu Abzügen führende nicht erbrachte Leistungen sowie Fehler sind am Rand zu vermerken.
Beispiel:
Aufgabe Nr. 1 | ||
---|---|---|
Erwartete Lösung | max. Punktzahl | erreichte Punktzahl |
a) | ||
b) | ||
c) | ||
d) | ||
Summe Aufgabe Nr. 1 |
Gegenstand der Beurteilung sind sowohl die Inhalts-/Sachebene als auch – v.a. in den textorientierteren Fächern - die Ebene der Sprach-/Darstellungsleistung; da deren Gewichtungsverhältnis von Fach zu Fach variiert, ist hier auf die fachspezifischen Regelungen zu verweisen, über die jeder Fachlehrer seine Schüler jeweils zu Halbjahresbeginn informiert.
Sprachliche Richtigkeit/Rechtschreibung
Grobe Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (d.h. im Bereich von Rechtschreibung, Zeichen-setzung und Grammatik) vermindern die Leistung um bis zu 2 Notenpunkte (Beispiel: eine Arbeit wird als 3- bewertet; das entspricht 7 Notenpunkten. Bei dem Maximalabzug von 2 Punkten wäre diese Arbeit letztlich als 4 zu bewerten). In den Fremdsprachen gelten gesonderte Regelungen.
Übersicht über mögliche Teilbereiche der Sonstigen Mitarbeit in der Sekundarstufe II
Teilleistung | Stellenwert |
---|---|
Sonstige Mitarbeit davon… | |
1. Beiträge zum Unterrichtsgespräch | stellt wesentliches Kriterium zur Notenfindung dar |
2. schriftliche Übungen und Protokolle | |
3. Mitarbeit in Projekten | |
4. Hausaufgaben | |
5. Referate |
1. Bewertung der Beiträge zum Unterrichtsgespräch: – Kriterien sind u.a.:
- Wiedergabe von fachlichem Basiswissen, Reorganisation von bekannten Inhalten, Ergeb-nissen, Methoden und Transferleistungen
- Finden und Formulieren der sich aus dem Sachverhalt ergebenden neuen Fragestellungen
- Darstellung des sachlogischen Zusammenhanges
- Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen
- Sachliches Argumentieren und Aufgreifen von Fremdbeiträgen
- Gebrauch der Fachsprache und sprachliche Verständlichkeit
2. Bewertung von schriftlichen Übungen und Protokollen:
Schriftliche Übungen sollten in der Regel angekündigt werden und eine Zeitdauer von höchstens 45 Minuten nicht überschreiten (max. 6 Unterrichtsstunden, ein Thema). Aus der Korrektur müssen für den Schüler für jeden Aufgabenteil die Stärken und Schwächen seiner Darstellung hervorgehen.
Neben schriftlichen Übungen sind auch Kurztests (z.B. schriftliche Überprüfungen der HA) möglich, die Reproduktion im unmittelbaren unterrichtlichen Zusammenhang beinhalten.
Bewertung von Protokollen: – Kriterien sind u.a.:
- genaue, strukturierte und vollständige Wiedergabe von Ergebnissen und/oder Verlauf
- Fachlich korrekte und sachlich-distanzierte Darstellung der Inhalte
- formale Vollständigkeit (Kopf: Ort, Zeit, Thema, Anwesende; am Ende: Unterschrift des Protokollanten)
3. Mitarbeit in Projekten – z.B. Versuchsvorbereitung, Versuchsdurchführung, Versuchsprotokoll (in den NW); alternativ: Bewertung des selbstständigen, produktorientierten und kooperativen Verhaltens z.B. in GA - Kriterien sind u.a.:
- Fähigkeit zum selbstständigen, zielorientierten und kontinuierlichen Arbeiten
- Organisation, Strukturierung und Präsentation der praktischen Arbeit, der PA oder GA
- Exakte/s und sorgfältige/s experimentelles Arbeiten bzw. Ausführung der Aufgaben
- Anfertigen eines genauen (Versuchs-/Verfahrens-)Protokolls
4. Bewertung des Vortrags von Hausaufgaben: – Kriterien sind u.a.:
- Inhaltliche Richtigkeit
- Vollständigkeit
- Art der Darstellung
5. Bewertung von Referaten: – Kriterien sind u.a.:
- Organisation des Arbeitsvorhabens und Methodenreflexion
- Beschaffen, Zusammenstellen, Ordnen, Auswerten von themenbezogenem Material
- Planung eines gegliederten Aufbaus des Referats
- Technik des Referierens: Vortrag mit Hilfe einer stichwortartigen Gliederung, adressatenbe-zogenes Sprechen und Diskutieren, korrektes Zitieren
- Berücksichtigung des Zeitfaktors bei der Vorbereitung und beim Vortrag des Referates
- Fachlich exakte Darstellung
- Einsatz von und Umgang mit Medien und Materialien
Anmerkung:
Die abschließende Zeugnisnote ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung der Schülerleistungen und kann in letzter Konsequenz nicht arithmetisch berechnet werden.