Bearbeitung von Beschwerden / Widersprüchen

Grundsätzliches

Es kann aus vielerlei Anlässen im schulischen Leben vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dies ist normal und alle Beteiligten sollten eine solche Situation nutzen, um die schulische Arbeit zu verbessern, wo es nötig ist. In diesem Sinne ist die Kritik an der Schule ein nützlicher Hinweis.

Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierte Zustand durchaus berechtigt sind und dann eine Änderung nicht angezeigt ist.

Beschwerden können sich richten

  • gegen Arbeitsweisen im Unterricht
  • gegen Leistungsbeurteilungen (Noten)
  • gegen schulische Entscheidungen (Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen usw.)
  • gegen das Verhalten einer Lehrkraft
  • gegen die Unterrichtsorganisation (z.B. Unterrichtsausfall)

Richtet die Beschwerde sich gegen eine schulische Entscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, so ist sie als Widerspruch zu behandeln, der in letzter Instanz einer Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht unterliegt.

Vor einer Beschwerde soll immer das Gespräch stehen. Eltern und Schüler müssen ihre Kritik dort anbringen, wo die Beanstandung angesiedelt ist, und versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen die Bedenken und Sorgen ernstnehmen, ihre Entscheidungen und ihre Vorgehensweise erläutern und ihrerseits das Einvernehmen suchen. Eltern und Schüler müssen davon ausgehen, dass schulische Entscheidungen oftmals Hintergründe haben, die sie mitbedenken sollten. Ziel ist es, in gegenseitigem Respekt Lösungen zu finden, die den Weg der formellen Beschwerde unnötig machen. Dabei kann es hilfreich sein, andere Personen und Institutionen einzubeziehen, z. B. Klassenkameraden, Klassenlehrer, Verbindungslehrer, SV-Vertre-ter. Die Schulleitung kommt hier normalerweise nicht in Betracht.

Ausnahmen von diesem klärenden Gespräch kommen dann in Frage, wenn der Anlass der Beschwerde so geartet ist, das dem Beschwerten ein Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin nicht zuzumuten ist. In der schulischen Realität dürfte ein solcher Fall eher selten sein.

Aus diesem Grunde ist es – außer eben in Ausnahmefällen – nicht zweckdienlich, sich mit einer Beschwerde im ersten Schritt an die Schulleitung zu wenden. Sie wird die Beschwerdeführenden auf die vorgelagerte Notwendigkeit des Klärungsversuches im Gespräch hinweisen. Damit ist unnötiger Arbeitsaufwand entstanden und Zeit geht verloren. Wenn es nicht gelingt, im Gespräch zu einem Einvernehmen zu gelangen, kann – vor einer formellen Beschwerde – auch noch einmal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden.

Lässt sich ein Einvernehmen nicht herstellen, weil die Schule nach kritischer Prüfung bei ihrer Entscheidung oder bei ihrem Vorgehen bleibt und Eltern oder Schüler dies nicht nachvollziehen können, ist der nächste Schritt die formelle Beschwerde.

Zur Beschwerde

Beschwerdeführer sind die Eltern oder der volljährige Schüler bzw. Schülerin. Die Beschwerde muss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Schule abgegeben werden. Das Beschwerdeschreiben muss den Anlass der Beschwerde nennen und eine Begründung anführen. Bei Widersprüchen sind Fristen zu beachten, im Allgemeinen ein Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Beschwerde wird von der Schulleitung entgegengenommen. Falls sie nicht kurzfristig bearbeitet werden kann, erhält der Beschwerdeführende einen kurzen Zwischenbescheid. Eine Beschwerde über den Schulleiter gehen an die Bezirksregierung.

Im nächsten Schritt beauftragt die Schulleitung die Lehrkraft, gegen die sich die Beschwerde richtet, mit einer Stellungnahme. Die Lehrkraft oder das Gremium (z.B. die Versetzungskonferenz) haben dann die Möglichkeit, aufgrund der Angaben in dem Beschwerdeschreiben der Beschwerde abzuhelfen. In diesem Fall erhalten die Beschwerdeführenden eine entsprechende Nachricht von der Schulleitung.

Geschieht dies nicht, beauftragt die Schulleitung die betreffende Lehrkraft mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme, die mit dem Beschwerdeschreiben und den benötigten schulischen Dokumenten der Bezirksregierung in Detmold vorgelegt wird. Auch die Schul-eitung nimmt schriftlich Stellung. Von dieser Weiterleitung wird der Beschwerdeführende durch die Schulleitung unterrichtet.

Danach ist das Verfahren nicht mehr an der Schule angesiedelt, sondern liegt in den Händen der Bezirksregierung. Dort wird die endgültige verbindliche Entscheidung getroffen. Sie wird den Beschwerdeführenden und der Schule schriftlich mitgeteilt.

Zum Widerspruch

Verwaltungsakte der Schule, die in die Rechtsstellung eines Schülers eingreifen, z. B. die Nichtversetzung oder die Nichtzulassung zur Abiturprüfung, können mit einem Widerspruch angefochten werden. Das Verfahren entspricht der Behandlung der Beschwerde. Zusätzlich jedoch kann die Entscheidung der Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Ein Widerspruch kann aufschiebende Wirkung haben, allerdings gilt dies nicht für alle Fälle. Es ist auch möglich, dass zusammen mit einer schulischen Entscheidung die „sofortige Vollziehung“ angeordnet wird, die einen Aufschub ausschließt, was in dringenden Fällen, z. B. in Gefährdungssituationen, sinnvoll sein kann. Ein Anspruch auf rechtliche Besserstellung bis zur Entscheidung, etwa bei einer Nichtversetzung, besteht nicht.

Zum Abschluss

Der Weg über eine formelle Beschwerde / einen formellen Widerspruch ist manchmal unvermeidlich, vielleicht auch, weil das beanstandete Fehlverhalten so ernst ist, dass eine einvernehmliche Klärung sich verbietet. Er ist jedoch aufwändig und kostet Zeit. Deshalb geht der Appell an alle Beteiligten, in Eigenverantwortung nach Lösungen unterhalb der Formalität eine Beschwerde zu suchen, wo immer das möglich ist.

Beschwerden und Widersprüche werden von der Schulleitung gesammelt. Eventuelle erkennbare Schwerpunkte und Häufungen (Anlässe, Beschwerdeführer, Kolleginnen und Kollegen) werden ausgewertet mit dem Ziel, schulische Abläufe und Entscheidungen zu verbessern.

Hier noch einmal die Schritte in der Übersicht:

beschwerde