Evangelische und katholische Religionslehre

Ein verdächtig langer Titel - schon der Umfang der Überschrift deutet an, dass unser Fach zumindest partiell aus dem Rahmen des Üblichen herausfällt. Deshalb ist es nötig, vor der Darstellung unserer eigentlichen schulischen Arbeit auf deren wichtigste Voraussetzungen hinzuweisen.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Als man im Unterschied zu jedem anderen Unterrichtsfach Religionslehre im Grundgesetz verankerte, wollte man im Blick auf die volkskirchlich gebundene Mehrheit der Bevölkerung die Vermittlung von Maßstäben zur persönlichen Orientierung sowie die Auseinandersetzung mit den religiösen Wurzeln unserer Kultur ermöglichen. Der Religionsunterricht sollte "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" erteilt werden (GG Art. 7 Abs. 3). In unserem Land waren und sind dies vor allem die katholische und die evangelische Kirche.
Die Gesetzeslage und der Stand des ökumenischen Gespräches lassen einerseits keinen Zweifel daran, dass es in absehbarer Zeit bei der Zweiteilung von evangelischem und katholischem Religionsunterricht bleiben wird. Nun hat aber andererseits die gute ökumenische Zusammenarbeit in Ostwestfalen eine lange Tradition, und so ist es seit Jahrzehnten am Immanuel-Kant-Gymnasium üblich, in den Religionskursen der Oberstufe zu kooperieren; der Grundgedanke war, zu kleine (katholische) Gruppen vor einem Schattendasein am späten Nachmittag zu bewahren. Die zunehmende Größe unserer Schule, Lehrermangel und nicht zuletzt das fehlende konfessionelle Bewusstsein in Eltern- und Schülerschaft haben dazu geführt, dass dieses Kooperationsmodell auch in der Sekundarstufe I Einzug gehalten hat, so dass dort seit einigen Jahren Religionsunterricht im Klassenverband unterrichtet wird. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Eltern damit einverstanden sind, dass ihr Kind auch von einem Kollegen der anderen Konfession unterrichtet wird.
In jüngerer Zeit hat der Streit um das Fach Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde in Brandenburg die Diskussion um den Verfassungsrang unseres Unterrichts (einmal mehr) angeheizt; auch in Nordrhein-Westfalen wurde das Fach von politischer Seite hinterfragt. Schließlich sind es nicht zuletzt die Auflösungserscheinungen der Volkskirchen selbst, die die Frage aufgeworfen haben, ob der Religionsunterricht herkömmlicher Prägung allein eine Werteerziehung für die Mehrzahl der SchülerInnen gewährleisten kann. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion ist die flächendeckende Einführung des Faches "Praktische Philosophie" zu verstehen, die sicherstellen soll, dass alle SchülerInnen sich mit Fragen ethischer Orientierung auseinandersetzen. Auch für unsere Schule heißt das, dass langfristig das Fach "Praktische Philosophie" an Bedeutung gewinnen und eine Alternative vor allem für die wachsende Gruppe konfessionsloser SchülerInnen darstellen wird.
Da Religionslehre wegen der Bindung an die Grundsätze der Religionsgemeinschaften kein Fach wie jedes andere ist, billigt das Gesetz Schülern und Lehrern die Möglichkeit zu, sich gegen das Fach Religionslehre zu entscheiden. So kann kein Lehrer gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen (für alle anderen Fächer gilt das nicht!). SchülerInnnen können sich mit Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht befreien lassen.
Bis vor zwei Jahren war Religionslehre ein häufig gewähltes - vor allem mündliches - Abiturfach, da es das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abdeckt. Nun müssen die SchülerInnen seit Einführung neuer Bestimmungen für die Oberstufe zusehends mehr Fächer bis zum Ende ihrer Schullaufbahn belegen, und so erleidet unser Fach wie alle anderen, die die Pflichtbindung am Ende der Jahrgangsstufe 11 verlieren, Einbußen bei der Wahl zur Jahrgangsstufe 12 und der Abiturfächer.

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Schulinternes Curriculum: Religionslehre, Sekundarstufe I

Einer langjährigen Tradition folgend, wird der Lehrplan Religionslehre von den evangelischen und katholischen Religionslehrerinnen und –lehrern gemeinsam verantwortet. Unterschiedliche Akzentsetzungen, die sich auf Grund der jeweiligen konfessionellen Lehrtraditionen und verwendeten Lehrwerke ergeben, werden gegenseitig respektiert. 

Der Religionsunterricht ist in besonderem Maße auf Schülerorientierung angelegt; deshalb wurde der Bereich der Obligatorik so begrenzt, dass in jedem Halbjahr noch Zeit bleibt für mindestens eine weitere, auf die Situation bzw. das Interesse der Lerngruppe bezogene Unterrichtsreihe. Die Kompetenzen sind in dieser Übersicht aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht vermerkt worden.

 

ÜBERSICHT der Unterrichtvorhaben Fachschaft Religion

 Jahrgang 5:

  1. Woran glaube ich – woran glauben andere? Nachdenken über eigene Erfahrungen, Prägungen und Haltungen 
  2. Ist Gott da? Wie Menschen sich Gott vorstellen und warum sie an ihn glauben 
  1. Was Christen feiern: Der christliche Festkalender

Halbjahr 2

  1. Mensch und Welt als Schöpfung entdecken
  2. Erfahrungen mit Gott: die Bibel lesen und verstehen

Jahrgang 6:

  1. Jesus begegnet Menschen - Herausforderung, Veränderung, Neuanfang
  1. Wie es nach Jesus weiterging - Die Anfänge der Kirche als Nachfolgegemeinschaft
  1. Evangelisch sein, katholisch sein- Christen leben ihren Glauben

Halbjahr 2

  1. Religiöses Leben in der Umgebung erkunden: Andere Religionen am Beispiel des Islams wahrnehmen
  2. Stille und Gebet - Das Leben vor Gott zum Ausdruck bringen

Jahrgang 7:

  1. Prophetischer Protest – Eintreten für Gottes Gerechtigkeit
  2. Wer bin ich? Wer will ich sein? Woran kann ich mich orientieren? – Von Vorbildern und Followern
  3. Ich engagiere mich! Diakonie und Caritas als gelebtes Christsein

Halbjahr 2

  1. Wunder – Zeichen der Nähe Gottes
  2. Hinduismus, Buddhismus – Das Welt- und Menschenbild fernöstlicher Religionen

Jahrgang 8:

  1. Rechtfertigung und Selbstannahme – Martin Luther und die Reformation
  2. Gleichnisse – Jesu Rede vom Reich Gottes

 Halbjahr 2

       3. Zwischen Konsum und Verzicht – frei leben und verantwortlich handeln

       4. Abschied nehmen – Umgang mit Tod und Trauer

Jahrgang 9:

  1. Wem kann ich vertrauen? Orientierung finden auf dem Markt religiöser Angebote und Abwege
  2. Auferstehung und Wiedergeburt – religiöse Vorstellungen vom Leben nach dem Tod
  3. Braucht der Glaube Gemeinschaft? – Räume und Formen christlichen Lebens

 Halbjahr 2

  1. „Gerechtigkeit erhöht ein Volk“ – biblische und gesellschaftliche Gerechtigkeitsvorstellungen
  2. Eine sensible Beziehung – das christlich-jüdische Verhältnis im Wandel
  3. Freundschaft, Liebe, Partnerschaft – Menschliche Beziehungen verantwortungsbewusst leben 

Jahrgang 10:

  1. Zweifel sind erlaubt – Naturwissenschaft und Glaube als Herausforderung unsrer Existenz
  2. Im Namen der Wahrheit! – Religiöser Fundamentalismus und religiös verbrämter Extremismus
  3. Anpassung oder Widerstand? Christinnen und Christen in den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts

Halbjahr 2

  1. Ist Kirchenasyl legal? – Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Gegenwart
  2. Theodizee – Die Gottesfrage und ihre Antwortversuche in der jüdischen und christlichen Tradition
  3. Auf der Suche nach der perfekten Welt! Christliche Zukunftshoffnung

 

Oberstufen-Curriculum (Kurzübersicht):

Vorbemerkungen zum Oberstufen-Lehrplan:

Für jeden Jahrgang werden mehrere Religionskurse angeboten. Man kann auch jedes Jahr Religion als 3. oder 4. Abiturfach wählen. Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan deckt sämtliche in den Kernlehrplänen angeführten Kompetenzen ab.

Die Vorgaben der evangelischen und katholischen Kernlehrpläne sind möglichst weitgehend aufeinander abgestimmt. Dadurch ist es möglich, bei einem Wechsel in einen anderen Kurs im Übergang von Q 1 nach Q 2 die abiturrelevanten Vorgaben einzuhalten.

 

EF / 10 1. Halbjahr:

Unterrichtsvorhaben I

Thema: Der Mensch zwischen Selbstbestimmung und Selbstverfehlung – biblische Impulse zum Selbstverständnis des Menschen und seiner Aufgabe in Gottes Welt

Inhaltliche Schwerpunkte: Gen 2-3 u.a. biblische Texte

Unterrichtsvorhaben II

Thema: Dürfen wir alles, was wir können?

Inhaltliche Schwerpunkte: biblische und philosophische Texte zur Ethik

Sozial-diakonisches Altenheimprojekt

 

EF / 10 2. Halbjahr:

Unterrichtsvorhaben III

Thema: „Wo gehöre ich hin?“ – Kirche (noch) in der Nachfolge Jesu Christi?! - Ihr Selbstverständnis und ihre Angebote

Inhaltliche Schwerpunkte: Nachfolge, pluralistische Gesellschaft, kirchliche Angebote

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: „Zwischen Sintflut und Regenbogen“ – Der Mensch zwischen Zukunftsangst und Zukunftsvisionen - Gegen eine eindimensionale Sicht von Wirklichkeit

Inhaltliche Schwerpunkte: wissenschaftliche und christliche Wirklichkeitsanschauungen im Dialog, Offenbarung des Johannes, biblische Endzeitvorstellungen, Christus als Weltenrichter, theologische Texte zur Eschatologie

 

Q 1 / 11:

Halbjahrsthema 1. Hj.: Jesus Christus

1. Unterrichtsvorhaben: Die Reich-Gottes-Botschaft am Beispiel der Gleichnisse Jesu und der Bergpredigt

2. Unterrichtsvorhaben: Jesu Kreuz und Auferstehung als Grundlage für ein gelingendes Lebenskonzept in den Herausforderungen der Gegenwart

Halbjahrsthema 2. Hj.: Kirche

1. Unterrichtsvorhaben: Die Kirche in ihrer Geschichte

2. Unterrichtsvorhaben: Kirche heute

 

Q 2 / 12:

Halbjahrsthema 1. Hj.: Die Frage nach Gott

1. Unterrichtsvorhaben: Biblisches Reden von Gott

2. Unterrichtsvorhaben: Streit um den Gottesglauben: Religionskritik und Theodizeefrage

Halbjahrsthema 2. Hj.: „Nun aufwärts froh den Blick gewandt und vorwärts fest den Schritt ...“

1. Unterrichtsvorhaben: Das Eschaton als Herausforderung zur Auseinandersetzung mit der menschlichen Endlichkeit: Der Mensch zwischen Verdrängung des Todes und der Sehnsucht nach Vollendung

2. Unterrichtsvorhaben: Innerhalb der Endlichkeit getragen vom christlichen Glauben existieren: für Frieden, Gerechtigkeit und Schöpfung einstehen

 

Leistungsbewertung

Leistungsbewertung im Religionsunterricht

Unter Bezug auf die Hinweise in den Richtlinien Evangelische Religionslehre Sekundarstufe I (S. 135-143), Sekundarstufe II (S. 64-75) sowie in den Lehrplananpassungen (S. 11-12) hat die Fachkonferenz beschlossen:
  • Die Bewertung der sonstigen Mitarbeit stützt sich auf eine möglichst breit angelegte, kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht.
  • Dabei steht, insbesondere in den Klassen der Mittelstufe und in den Oberstufenkursen, die aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen im Vordergrund. Auch eine eher an schriftlichen Beiträgen (Heft, schriftliche Übungen, Gruppenleistungen) orientierte Teilnahme wird jedoch angemessen (d.h. dem Alter und dem Naturell der Schülerinnen und Schüler entsprechend) gewürdigt.
  • In der Sekundarstufe I wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ermutigt werden sich in das Unterrichtsgeschehen einzubringen.
  • Die Gewichtung der für die Leistungsbewertung maßgeblichen einzelnen Aspekte (Teilnahme am Unterrichtsgespräch, Heftführung, Referate usw.) wird den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form am Anfang der unterrichtlichen Arbeit transparent gemacht.
  • Schülerinnen und Schüler werden in angemessenen Abständen über ihren Leistungsstand informiert, z.B. durch eine vierteljährliche Einschätzung ihres Leistungsstandes.

Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung

Situation

Note

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. Hausaufgaben sind nicht gemacht, so dass auch nichts zum Unterricht beigetragen werden kann.

6

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig. Hausaufgaben sind nur selten gemacht oder so oberflächlich, dass dadurch kaum etwas zum Unterricht beigetragen werden kann.

5

Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig. Aufgrund der Hausaufgaben kann gelegentlich etwas zum Unterricht beigetragen werden.

4

Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe. Aufgrund der Hausaufgaben kann meistens etwas zum Unterricht beigetragen werden.

3

Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen. Aufgrund der Hausaufgaben kann immer etwas Relevantes zum Unterricht beigetragen werden.

2

Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene klare sprachliche Darstellung mit Verwendung der relevanten Fachbegriffe. Aufgrund der Hausaufgaben können die Kenntnisse immer so eingebracht werden, dass sie in größere gedankliche Zusammenhänge passen.

1

Sonstige Einzelleistungen (Projekt, Referat usw.) werden entsprechend ihrem Gewicht im Unterricht notenmäßig berücksichtigt.

Leistungsbewertung von Klausuren:

Bei den Klausuren in der Jahrgangsstufe 11 bzw. 10 EF steht das Textreferat im Vordergrund, um zu gewährleisten, dass die Schüler mit dieser Aufgabenform zusehends handlungssicher umgehen können. Eine kriteriengeleitete Korrektur ist auch in dieser Jahrgangsstufe bereits anzustreben, sofern der Umfang der (zweistündigen) Klausuren dies zulässt.
In der Jahrgangsstufe 12 (G 9) bzw. 11 (G 8) kommen neben der Textwiedergabe zusehends die Transfer- und Bewertungsaufgaben in den Blick. Bei der Konzeption der Aufgaben sowie der Punktezuweisung wird angemessen berücksichtigt, dass die Anwendung erworbenen Wissens (in der Regel in Form eines Vergleiches verschiedener Positionen) in den Aufgaben des Zentralabiturs eine vergleichsweise große Rolle spielt. Im Verlauf der Qualifikationsphase werden die Schüler mit den derzeit geltenden Operatorenlisten vertraut gemacht.
Die in der Sekundarstufe II eingesetzten Fachlehrer stellen durch Absprachen eine möglichst hohe Vergleichbarkeit der Klausurvorbereitung und –korrektur sicher. Kriteriengeleitete Korrekturschemata sind die Regel und orientieren sich an den Punktvorgaben aus den bekannten Zentralabituraufgaben: in den Anforderungsbereichen I und III sollten dementsprechend je ca. 25 Punkte, im Anforderungsbereich II ca. 30 Punkte vergeben werden.
Die Darstellungsleistung ist mit etwa einem Fünftel zu gewichten. Dabei gelten – in Anlehnung an die Vorgaben aus dem letzten Abiturverfahren – folgende Kriterien:
Der Prüfling
strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung

5

bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander

4

belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate, Zeilenangaben)

3

formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert

4

schreibt sprachlich richtig sowie syntaktisch und stilistisch sicher

4

Summe der Darstellungsleistung

20


Spätestens für die Klausuren der Jahrgangsstufe 13 (G 9) bzw. 12 (G 8) gelten die aus dem Zentralabitur bekannten Punkteschlüssel für die Notenfindung:

Note Punkte Erreichte Punktzahl
sehr gut plus 15 100-95
sehr gut 14 94-90
sehr gut minus 13 89-85
gut plus 12 84-80
gut 11 79-75
gut minus 10 74-70
befriedigend plus 9 69-65
befriedigend 8 64-60
befriedigend minus 7 59-55
ausreichend plus 6 54-50
ausreichend 5 49-45
ausreichend minus 4 44-39
mangelhaft plus 3 38-33
mangelhaft 2 32-27
mangelhaft minus 1 26-20
ungenügend 0 19-0

Mögliche Bewertung der Mappenführung:

>

 

Punkte

Bewertungsaspekt

0

1

2

3

Datum fehlt teilweise vorhanden immer vorhanden  
Tafelabschrift fehlt z.T. vorhanden immer vorhanden  
Überschriften fehlen vorhanden unterstrichen oder anders hervorgehoben  
Arbeitsblätter fehlen vorhanden, aber nicht eingeheftet und in richtiger Reihenfolge eingeheftet und bearbeitet außerdem richtig bearbeitet und bei Bedarf korrigiert
Hausaufgaben fehlen z.T. vorhanden und z.T. richtig vorhanden und z.T. richtig oder verbessert vorhanden und richtig oder verbessert
Schriftbild für andere kaum lesbar immer lesbar ordentlich differenziert
Gesamtpunktzahl

Punkte von 15 möglichen Punkten

= Note:  

Mögliche Notenskala bei Gruppen- und Projektarbeit:

Note

Situation

6 Kein Engagement in der Gruppe und / oder Störung der Gruppenarbeit. Keine Materialien mitgebracht.
5 Engagement in der Gruppe nur bei ständiger Aufforderung. Nur passive Mitarbeit.
4 Nur partielle Eigeninitiative als Beitrag zur Gruppenleistung. Unreflektierte Verwendung von zufällig gefundenen Materialien.
3 Beweis von Teamfähigkeit. Regelmäßige Ausführung notwendiger Arbeiten. Einfache themenbezogene Inhalte werden beigesteuert.
2 Komplexe Sachverhalte werden erkannt und diese den Gruppenmitgliedern vermittelt. Es wird Material eingebracht, das gründlich recherchiert und reflektiert ist.
1 Alle Kompetenzbereiche werden themenbezogen überdurchschnittlich erfüllt. Die Gruppe wird zielgerichtet angeleitet.

Mögliche Notenskala bei Referaten:

Note

Situation

6 Plagiat. Oder Thema verfehlt. Oder weniger als 20% der zu erwartenden Leistung.
5 Überwiegend flüchtige Quellen- und Literaturarbeit. Eigene Reflexion nicht vorhanden. Inhalte nur lückenhaft erschlossen. Unlogische Strukturierung.
4 Grundlegende Inhalte erfasst. Mängel in der Strukturierung. Ansätze von kritischer Reflexion des Themas erkennbar.
3 Angemessene Quellen- und Literaturarbeit. Weitgehend klare und schlüssige Gliederung. Inhalt vollständig erschlossen.
2 Differenzierte und problemorientierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Ansätze weiterführender Fragestellung. Logische Gliederung.
1 Alle wichtigen Aspekte der Materie werden genau getroffen. Eigenständige Analyse und kritische Reflexion der Thematik.

Mögliche Notenskala bei Präsentationen:

Note

Situation

6 Nicht hörerzentriert, stockend, unsicher. Ausdrucksweise fehlerhaft und undeutlich. Fehlender Medieneinsatz. Vortrag völlig unvorbereitet.
5 Vortrag weitgehend unvorbereitet, ohne Hörerblickkontakt ausschließlich vorgelesen.
4 Vortrag überwiegend abgelesen. Kaum Einsatz von Medien.
3 Vortrag teilweise frei gehalten, teilweise abgelesen. Eingesetzte Medien nur teilweise geeignet.
2 Flüssiger und freier Vortrag mit wenigen Füllwörtern. Medieneinsatz und Wortwahl in angemessener Form. Dem Hörer zugewandtes Auftreten.
1 Sehr anschaulicher und fesselnder Vortrag. Kompetenter Medieneinsatz.

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