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Veröffentlicht: Montag, 16. November 2020 13:01
Erprobungsstufe
In allen weiterführenden Schulen bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
In den ersten Wochen des 5. Schuljahres ist es in besonderem Maße das Ziel der Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule, den Kindern den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium zu erleichtern. Schon beim Kennenlernnachmittag am Ende des vorherigen Schuljahres haben sich die Schülerinnen und Schüler einer neuen Klasse und ihre zwei Klassenlehrer kennengelernt. Während der ersten Tage des 5. Schuljahres lernen sich alle noch besser kennen. Der Klassenraum wird eingerichtet, das Schulgelände wird durch eine Rallye erkundet. Der Klassenverband bleibt bis zum Ende des 7. Schuljahres erhalten.
In der Folgezeit wird der Kontakt der Kinder untereinander und zu ihren Klassenlehrern auch durch eine wöchentliche Klassenlehrerstunde gestärkt. Inhalte dieser Stunde sind zum Beispiel einzelne fächerübergreifende Methodenprojekte (Lerntypentest, Lerntipps, Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Selbstmotivation, ...) und auch regelmäßige Klassenratssitzungen, auf denen alltägliche Themen des Zusammenlebens und auch größere Projekte besprochen werden, wie die Planung der einwöchigen Klassenfahrt und die Vorbereitung eines Jahrgangsstufenfestes am Ende der 5. Klasse.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 haben die Schülerinnen und Schüler wöchentlich je 30 Unterrichtsstunden, die jeweiligen Fächer mit den zugehörigen Wochenstundenangaben kann man der Stundentafel entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler haben also in der Regel an jedem Schultag 6 Unterrichtsstunden und sind bis 13.15 Uhr in der Schule. Danach besteht die Möglichkeit, einzelne Bausteine des Übermittagsprogramms auszuwählen. Wenn die Kinder an diesen Übermittagsangeboten teilnehmen, können sie, wenn gewünscht, in der Schulcafeteria ein warmes Mittagessen bekommen. Einen Beispielstundenplan für die Klasse 5 finden Sie hier.
Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. In Einzelfällen kann es zur Empfehlung eines Schulformwechsels kommen, eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Mittelstufe
Nachdem die Schülerinnen und Schüler die Erprobungsstufe erfolgreich durchlaufen haben, sind sie in der Mittelstufe, die die Jahrgänge 7 bis 10 umfasst.
Ab dem 7. Schuljahr erlernen die Schülerinnen und Schüler eine 2. Fremdsprache; an unserer Schule bedeutet das, dass die Wahl zwischen Französisch oder Latein besteht. Informationen zur Wahl der zweiten Fremdsprache findet man hier.
Für den Unterricht in der 2. Fremdsprache werden klassenübergreifende Lerngruppen gebildet. In der Jahrgangsstufe 7 bleiben die Schülerinnen und Schüler also noch in den gewohnten Klassenverbänden; für die Jahrgänge 8 bis 10 werden die Klassen dann aber neu zusammengesetzt. Ein Kriterium für die Klassenbildung ist die 2. Fremdsprache, die die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 gewählt haben. Des Weiteren können sie sich - gegen Ende der Klasse 7 - wünschen, mit wem sie gerne in der neuen Klasse zusammen lernen möchten. Soweit es irgend möglich ist, kommen wir diesen Wünschen nach.
Am Ende der Jahrgangsstufe 8 findet die zweite Klassenfahrt in der Sekundarstufe I statt.
Gegen Ende der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schülerinnen und Schüler sich dann einen Kurs im Wahlpflichtbereich II, den sie dann in den Klassen 9 und 10 belegen. Über unser derzeitiges Kursangebot, das sich aber für das nächste Schuljahr noch ändern kann, informiert unsere Homepage.
Die Jahrgangsstufe 10 ist geprägt durch die Vorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler auf die Oberstufe. Im zweiten Schulhalbjahr sind dazu - auch für die Eltern - ausführliche Informationsveranstaltungen geplant. Am Ende der Mittelstufe erlangen unsere Schülerinnen und Schüler dann die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe, sowie den mittleren Schulabschluss.
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Veröffentlicht: Montag, 04. November 2019 17:38
„Beratung ist wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern
- über Bildungsangebot, Schullaufbahn, Übergänge in andere Schulen und weitere Bildungswege einschließlich der Berufs- und Studienorientierungsowie
- bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und weiteren den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen berührenden besonderen oder psychosozialen Problemlagen.
(§ 44 SchulG – BASS 1 – 1 § 9 Absatz 1 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4)
1. Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern
Die Beratung ist also ein Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule und somit ein fester Bestandteil im Arbeitsbereich Schule. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind die Beratung “…von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlorientierung und die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten“ (vergl. RdErl. v. 02.05.2017).Genauso vielfältig wie die Schülerschaft ist auch die Beratung. Es gibt am Immanuel-Kant-Gymnasium Bad Oeynhausen daher Lehrerinnen und Lehrer mit speziellen zusätzlichen Qualifikationen, um im Schulalltag eine bestmögliche Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Außerdem können hier die Angebote des Schulsozialarbeiters in Anspruch genommen werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es z.B. Schülerberatungstage. An diesen Tagen werden neben der Beratung über den Leistungsstand Entwicklungsgespräche geführt. Zunächst liegt die Beratung in den Händen von Klassen-lehrerinnen/-lehrern, den Fachlehrerinnen/-lehrern und der Tutorinnen und Tutoren.
Gibt es einen Beratungsbedarf über das normale Maß hinaus oder wünschen die Schülerinnen und Schüler eine Beratung zur individuellen Entwicklung, können unsere Beratungslehrerinnen hinzugezogen werden. Die Beratungs-gründe können vielfältig sein und die unterschiedlichsten Ursachen haben.
Für die Schulleitung und die Lehrerschaft am IKG ist dabei unumstritten, dass die Beratung von Schülerinnen und Schülern immer wichtiger wird. „1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler leiden an stressbedingten psychischen Krankheiten…. Ursache seien der hohe Leistungsdruck durch Schule und Eltern, digitale Reizüberflutung, Mobbing und Versagensängste.“ (Welt am Sonntag, Nr.43, 28. Okt. 2018, S. 20)
Am Immanuel-Kant-Gymnasium arbeitet die Beratungslehrerin Frau Höner zu Siederdissen. Sie wird von dem Schulsozialarbeiter des Schulzentrums Süd, Herrn Huch, unterstützt.
Eine Beratung ist immer freiwillig. Somit entscheidet der Ratsuchende selbst, ob er eine Beratung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Ratsuchende können alle am Schulleben beteiligten Personen sein, d.h. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
Ein Beratungsgespräch ist streng vertraulich und die Beratungslehrerinnen unterliegen der Schweigepflicht, welche nur vom Ratsuchenden aufgehoben werden kann.
Mit dem Blick auf die in jedem Individuum vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten, können im Gespräch neue Wege und Perspektiven erwachsen. Wachsen braucht Zeit. In dieser Zeit wird gemeinsam nach Ursachen gesucht mit dem Ziel, eine einvernehmliche Problemlösung in einem begleitenden Prozess zu finden. Die Beratungslehrerinnen beziehen bei Einzelberatung das soziale und familiäre Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein. Mit der Beratung kann auch die Herstellung eines Kontaktes zu außer-schulischen Stellen verbunden sein. Daher gibt es z.B. eine enge Zusammenarbeit mit der Schulberatungsstelle in Minden.
Die Beratungslehrerinnen stehen als Ansprechpartnerinnen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Umgang mit Konflikten: Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
- Vermittlung von Fachberatung: Wir verstehen uns als Hilfe, um Kontakte zu anderen Beratungseinrichtungen herzustellen.
- Ermutigung: In Einzelgesprächen zu kleinen Schritten ermutigen und da-rin unterstützen, erreichbare Ziele zu finden und diese umzusetzen.
Um die Nachhaltigkeit der Beratung zu erreichen, bieten die Beratungslehre-rinnen Hilfe zur Selbsthilfe an und fördern die Selbstständigkeit, Problemlö-sungskompetenzen und Selbstreflexion der zu beratenden Schülerinnen und Schüler.
Diese Beratungstätigkeit wird von dem Gesprächsangebot der Schulseelsor-ge durch Frau Pfannschmidt unterstützt und erweitert.
1.2 Gesprächsangebot der Schulseelsorge
An der Schule biete Frau Pfannschmidt eine Beratung und Begleitung im Sinne der Schulseelsorge an.
Schulseelsorge kann durch ihre prozessorientierte Perspektive in persönlichen Not- und Krisensituationen durch entwicklungsorientierte Gespräche dazu ermutigen, sich den persönlichen Herausforderungen zu stellen.
Die schulseelsorgerliche Haltung wertschätzt die Entwicklungen in all ihren Ausdrucksformen. Auch krisenhafte Situationen und Konfliktkonstellationen können als Chancen zur Entwicklung anerkannt werden. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie alle weiteren Personen, die in der Schule arbeiten, haben die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. Wie bei allen Beratungsgesprächen ist die Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit verpflichtend. Gesprächsanlässe und Themen können sein:
- Trauerbegleitung: Immer wieder werden wir mit Sterben und Tod kon-frontiert. Wir begleiten Menschen in Zeiten von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer.
- Geistliche Begleitung: Bei der geistlichen Begleitung geht es um regel-mäßige Einzelgespräche, die das eigene Leben reflektieren und Hilfe bei der Orientierungssuche bieten können.
1.3 Coaching am IKG
Seit Beginn 2023 bietet Frau Weßelborg Coaching und Achtsamkeitstraining am IKG an. Dieses Angebot richtet sich an alle Schüler*innen, wie auch an alle am Schulleben beteiligten Personen. Wertschätzung und Vertraulichkeit sind die Grundpfeiler der gemeinsamen Arbeit.
Beim Coaching geht es darum, der jeweiligen Person mit ihren Anliegen zur Seite zu stehen und sie auf gleichberechtigter Ebene zu begleiten.
Es geht darum, in schulischen/persönlichen Fragen Orientierung zu finden, um Herausforderungen besser zu bewältigen, neue (Lern-)Wege zu entdecken, Ziele selber zu gestalten und darauf zuzugehen, das Selbstmanagement zu verbessern und kreativ nach Lösungen zu suchen bzw. das Lernen aktiv zu gestalten.
Entspannungsübungen und Achtsamkeitstraining können im Einzelcoaching eingebaut werden, erfolgen aber auch in Kleingruppen oder als Workshop. So können Druck und Stress identifiziert werden und so mit Neugier auf den gegenwärtigen Moment geschaut werden.
1.4 Berufs- und Studienwahl
Die Berufs- und Studienwahl wird durch Frau Prange und Frau Siekmann begleitet. Sie sind verantwortlich für zahlreiche Informationsveranstaltungen in diesem Bereich, welche zielgerichtet auf die Zeit nach der Schule vorbereiten. Neben den Bausteinen in der Oberstufe sind hier beispielhaft die freiwillige Teilnahme an den Girls&Boys Day in den Jahrgängen 5 bis 7 und die
Durchführung einer Potentialanalyse im Jahrgang 8 zu nennen.
Die Potentialanalyse ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Stärken und Schwächen kennenzulernen und bietet so Hinweise zu einer möglichen Berufswahl oder Studienwahl.
Frau Prange bietet wöchentlich eine Sprechstunde an und vermittelt Termine für eine Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit.
2. Lern- und Leistungsberatung von Schülerinnen und Schülern
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang eines Schuljahres einen Überblick über die Anforderungen in ihren Unterrichtsfächern. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Leistungsbewertung nachvollziehen können. Im Sinne dieser Notentransparenz erhalten Schülerinnen und Schüler am IKG in regelmäßigen Abständen ihren Leistungsstand mitgeteilt. Dies erfolgt durch die unterrichtenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer vor den Zeugnissen, nach einem Quartal oder am Schülerberatungstag.
2.1 Individuelle Förderung
Individuelle Förderung ist gemäß §1SchulG und dem Schulleitbild des Im-manuel-Kant-Gymnasiums ein grundlegender und selbstverständlicher Be-standteil unserer schulischen Arbeit. Sie findet in erster Linie als Förderung von Fach- und Lernkompetenzen im Unterricht statt. Alle Lehrerinnen und Lehrer tragen dafür Sorge, dass sie soweit wie möglich auf die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwege ihrer Schülerinnen und Schüler ein-gehen, ihnen Chancen bieten, ihre Stärken zu zeigen und sie dort unter-stützen, wo dies erforderlich ist.
Außerdem bietet unsere Schule zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und zur Förderung besonderer Begabungen. Der Ansprechpartner und Organisator der individuellen För-derung an unserer Schule ist Herr Meyer-Arend.
Auch Schülerinnen und Schüler sind bei der individuellen Förderung ein-gebunden. Die Mitglieder der Gruppe „Schüler helfen Schülern“ bieten ihre Hilfe für alle Hauptfächer an und fördern in der Regel Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I.
2.2 Lern- und Leistungsberatung durch das Beratungsteam
Die Leistungen sind nicht nur abhängig von der Leistungsfähigkeit, sondern auch von der Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler. Es gibt zahlreiche Einflussfaktoren, die die Schulleistungen bestimmen. Einige, z.B. Lernschwierigkeiten, mangelnde Motivation, können ein Anlass für eine Beratung durch eine Beratungslehrerin oder für ein zusätzliches Angebot (siehe Coaching unter 1.3) sein.
3. Begleiten von Schülerinnen und Schülern außerhalb und innerhalb des Unterrichts
Innerhalb und außerhalb des Unterrichts gibt es umfangreiche Angebote, um die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unter-stützen. Neben der schon unter 1.3 genannten Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl gibt es weitere Bausteine die, je nach individuellem
Interesse, den Schülerinnen und Schülern helfen, für sich und ihr Handeln die Verantwortung zu übernehmen.
Hierzu zählen z.B. folgende Bausteine und Angebote:
- Cyberscouts: Die Cyberscouts sind ausgebildete Schülerinnen und Schüler, die bei Problemen im Umgang mit Medien (z.B. WhatsApp, Facebook) beratend zur Seite stehen. Unterstützung finden die Cyberscouts bei Herrn Beckmann und Herrn Huch.
- Gesundheitserziehung: An unserer Schule lernen die Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll mit ihrem Körper umzugehen (vergl. Leitbild). Unterstützt werden sie durch den Suchtprophylaxetag, die Gesundheitstage und den sexualpädagogischen Projekttag im Jg. 9. Einige Angebote werden durch außerschulische Organisationen wie AWO, Die Johanniter unterstützt. Die Begleitung und Organisation erfolgen durch Frau Timmer und Herrn Huch.
- Streitschlichter: Die Streitschlichter AG, betreut von Herrn Pannen, vermittelt in Konflikten von Schülerinnen und Schülern.
- Schulsanitäter: Die Schulsanitäter beraten die Schülerinnen und Schüler im medizinischen Bereich. „Schulsanitäter machen die wertvolle Erfahrung, dass es ein gutes Gefühl ist, anderen zu helfen; sie gewinnen im Laufe ihres Dienstes ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und Selbstvertrauen und üben sich in Teamarbeit; …“ Für die Organisation ist Herr Feddern verantwortlich.
4. Kollegiale Beratung
Die Beratungslehrerinnen verstehen sich nicht nur als Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, sondern sind auch Ansprechpartner für Kollegin-nen und Kollegen. Die Beratung kann nach Wunsch in Einzelgesprächen oder an vereinbarten Terminen im Rahmen des „Kollegialen Austausch“ stattfinden. Eine Gruppe von Lehrkräften trifft sich viermal im Schuljahr. Diese Gruppe steht auch für eine „Supervision“ zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2019/2020
findet in diesem Bereich eine Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern der Realschule Süd statt.
Ziele einer Supervision sind:
- Stärkung der Fähigkeit, sich über eigene Ziele in pädagogischen Situationen klar zu werden und diese in Frage zu stellen.
- Stärkung der Fähigkeit, eigene emotionale Reaktionen sensibel wahr-nehmen zu können, ohne diese unkontrolliert auszuleben.
- Stärkung der Fähigkeit, sich in die Positionen anderer Beteiligten am pädagogischen Geschehen einfühlen zu können.
- Erweiterung der Kommunikationskompetenz.
- Erweiterung des fachlichen Handlungsspektrums.
5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsstellen
Je nach Sachverhalt kann die Inanspruchnahme externer Beratungsangebote hilfreich oder auch notwendig sein. Die Lehrerinnen und Lehrer vermitteln in diesen Fällen unter Rücksprache mit den Beratungslehrerinnen einen Kontakt zu außerschulischen Beratungsstellen.
- Jugendamt Bad Oeynhausen Tel. +49 5731 144101 (Nord) Tel. +49 5731 144102 (Süd)
- Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen für den Kreis Minden – Lübbecke Tel. +49 571 8071200
- Wildwasser Minden e.V. Tel. +49 571 87677
- mannigfaltig Minden-Lübbecke e.V. Tel. +49 571 8892684
- Fachstelle für Suchtprävention Tel. +49 571 8285412
- Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz Tel. +49 571 88664705
- Fragen zur Handy- und Mediennutzung Verbraucherzentrale NRW Tel. +49 571 38637901
6. Zusammenarbeit mit innerschulischen Partnern
Um eine möglichst gute Beratung im Sinne der Ratsuchenden zu erreichen, ist eine Zusammenarbeit und ein Informationsfluss in horizontaler und vertikaler Richtung unerlässlich (vergl. Leitbild der Schule). Die Informationsweitergabe ist im Sinne einer guten Beratung (vergl. 1.1) mit dem Ratsuchenden (Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen) abzustimmen.