Krankmeldungen

Ab sofort erfolgen Entschuldigungen ausschließlich über WebUntis.

Telefonische Krankmeldungen im Sekretariat sollten nur in Ausnahmefällen genutzt werden.

Damit Abwesenheiten zuverlässig dokumentiert werden können, ist es notwendig, dass alle Eltern einen eigenen WebUntis Elternaccount anlegen. Hier gelangen Sie zu der Elterninformation, die eine kurze bebilderte Anleitung sowie wichtige Hinweise bei Problemen bei der Einrichtung des Eltern-Accounts enthält.

Wichtige Hinweise

  • Krankmeldungen müssen vor der ersten Unterrichtsstunde über WebUntis eingetragen werden.
  • Erkrankt Ihr Kind im Verlauf des Schultages, meldet es sich weiterhin wie gewohnt im Sekretariat ab.
  • Eine schriftliche Entschuldigung nach Rückkehr entfällt.
  • Bitte achten Sie insbesondere bei mehrtägigen Erkrankungen auf eine lückenlose digitale Dokumentation in WebUntis.
  • Wichtig: Beurlaubungen erfolgen weiterhin über die Klassenleitung/Tutoren oder bei mehrtägiger Beurlaubung über die Schulleitung (s. Schulhomepage > Elterninfos > Service > Beurlaubungen). Nutzen Sie das dort verlinkte Formular zur Beantragung der Beurlaubung.
  • Ihr Elternaccount bietet Ihnen außerdem:
    • Einsicht in Fehlzeiten und eingereichte Entschuldigungen
    • Zugriff auf aktuelle Stunden und Vertretungspläne
    • zeitnahe Rückmeldungen der Schule zur Abwesenheit Ihres Kindes

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie gerne Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Administratorin kontaktieren.

Informationen zur Erprobungs- und Mittelstufe

Erprobungsstufe

In allen weiterführenden Schulen bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

In den ersten Wochen des 5. Schuljahres ist es in besonderem Maße das Ziel der Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule, den Kindern den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium zu erleichtern. Schon beim Kennenlernnachmittag am Ende des vorherigen Schuljahres haben sich die Schülerinnen und Schüler einer neuen Klasse und ihre zwei Klassenlehrer kennengelernt. Während der ersten Tage des 5. Schuljahres lernen sich alle noch besser kennen. Der Klassenraum wird eingerichtet, das Schulgelände wird durch eine Rallye erkundet. Der Klassenverband bleibt bis zum Ende des 7. Schuljahres erhalten.

In der Folgezeit wird der Kontakt der Kinder untereinander und zu ihren Klassenlehrern auch durch eine wöchentliche Klassenlehrerstunde gestärkt. Inhalte dieser Stunde sind zum Beispiel einzelne fächerübergreifende Methodenprojekte (Lerntypentest, Lerntipps, Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Selbstmotivation, ...) und auch regelmäßige Klassenratssitzungen, auf denen alltägliche Themen des Zusammenlebens und auch größere Projekte besprochen werden, wie die Planung der einwöchigen Klassenfahrt und die Vorbereitung eines Jahrgangsstufenfestes am Ende der 5. Klasse.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 haben die Schülerinnen und Schüler wöchentlich je 30  Unterrichtsstunden, die jeweiligen Fächer mit den zugehörigen Wochenstundenangaben kann man der Stundentafel entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler haben also in der Regel an jedem Schultag 6 Unterrichtsstunden und sind bis 13.15 Uhr in der Schule. Danach besteht die Möglichkeit, einzelne Bausteine des Übermittagsprogramms auszuwählen. Wenn die Kinder an diesen Übermittagsangeboten teilnehmen, können sie, wenn gewünscht, in der Schulcafeteria ein warmes Mittagessen bekommen. Einen Beispielstundenplan für die Klasse 5 finden Sie hier.

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. In Einzelfällen kann es zur Empfehlung eines Schulformwechsels kommen, eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mittelstufe

Nachdem die Schülerinnen und Schüler die Erprobungsstufe erfolgreich durchlaufen haben, sind sie in der Mittelstufe, die die Jahrgänge 7 bis 10 umfasst.

Ab dem 7. Schuljahr erlernen die Schülerinnen und Schüler eine 2. Fremdsprache; an unserer Schule bedeutet das, dass die Wahl zwischen Französisch oder Latein besteht. Informationen zur Wahl der zweiten Fremdsprache findet man hier.

 Für den Unterricht in der 2. Fremdsprache werden klassenübergreifende Lerngruppen gebildet. In der Jahrgangsstufe 7 bleiben die Schülerinnen und Schüler also noch in den gewohnten Klassenverbänden; für die Jahrgänge 8 bis 10 werden die Klassen dann aber neu  zusammengesetzt. Ein Kriterium für die Klassenbildung ist die 2. Fremdsprache, die die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 gewählt haben. Des Weiteren können sie sich - gegen Ende der Klasse 7 - wünschen, mit wem sie gerne in der neuen Klasse zusammen lernen möchten. Soweit es irgend möglich ist, kommen wir diesen Wünschen nach.

Am Ende der Jahrgangsstufe 8 findet die zweite Klassenfahrt in der Sekundarstufe I statt.

Gegen Ende der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schülerinnen und Schüler sich dann einen Kurs im Wahlpflichtbereich II, den sie dann in den Klassen 9 und 10 belegen. Über unser derzeitiges Kursangebot, das sich aber für das nächste Schuljahr noch ändern kann, informiert unsere Homepage.

Die Jahrgangsstufe 10 ist geprägt durch die Vorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler auf die Oberstufe. Im zweiten Schulhalbjahr sind dazu - auch für die Eltern - ausführliche Informationsveranstaltungen geplant. Am Ende der Mittelstufe erlangen unsere Schülerinnen und Schüler dann die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe, sowie den mittleren Schulabschluss.

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket fasst Leistungen zusammen, die denjenigen zustehen, die auch Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SHB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden, um Angebote aus den Bereichen Schule, Kultur, Sport und Freizeit wahrnehmen zu können. So gibt es z.B. Unterstützung bei Ausflügen und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangeboten, bei Nachhilfebedarf oder für das Mittagessen in der Schule. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link der Stadt Bad Oeynhausen.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Bad Oeynhausen

Neuanmeldungen am IKG

Informationen für die kommende Jahrgangsstufe 5

Wann und wie Sie Ihr Kind bei uns anmelden können, steht nun fest. Wir führen die Anmeldungen für die neuen Fünftklässler:innen des Schuljahres 2026/27 in der Zeit vom 25. - 28.2.2026 durch, und zwar im Rehmer Bürgerhaus, Hermann-Löns-Str.28, zusammen mit den anderen weiterführenden Schulen in Bad Oeynhausen.

Genauere Angaben sowie die Termine bis zur Einschulung finden Sie in der folgenden Übersicht: Termine_bis_zur_Einschulung_26-27

Wenn Ihr Kind eine eingeschränkte oder keine Empfehlung für das Gymnasium hat, führen wir vor der Anmeldung ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Dies soll Ihnen helfen, die richtige Schulwahl zu treffen. Termine dafür werden, wie Sie ebenfalls in der Übersicht sehen können, kurz vor den Anmeldeterminen angeboten. Sie haben aber auch in der Anmeldewoche selbst die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, natürlich auch dann, wenn Sie unabhängig von der Empfehlung Gesprächsbedarf haben.

Bitte buchen Sie sowohl für die Anmeldung als auch für die Beratung ab dem 19.1.2026 online über den folgenden Link einen Termin:

Terminland.de - Termin jetzt online buchen

Die Formulare zur Anmeldung stehen ab dem 16.2.2026 auf dieser Seite zur Verfügung. Falls Sie keinen Drucker zu Hause haben, bekommen Sie die Formulare bei der Anmeldung und füllen sie vor Ort aus. Es wäre aber trotzdem gut, wenn Sie sich die Formulare schon einmal online ansehen und z. B. mit Ihrem Kind zusammen überlegen, mit wem es unbedingt in eine Klasse kommen und ob es lieber Religion oder Praktische Philosophie belegen möchte.

Die Anmeldeformulare für den Jahrgang 5 können Sie hier herunterladen: Anmeldeformulare Jahrgang 5

Es gibt das Angebot einer Hausaufgabenbetreuung am Immanuel-Kant-Gymnasium durch die AWO (Arbeiterwohlfahrt, Kreis Minden-Lübbecke). Hier finden Sie die Informationen und das Anmeldeformular:

1. Informationen zur Hausaufgabenbetreuung
2. Anmeldeformular zur Hausaufgabenbetreuung

Wichtige Unterlagen, die Sie für die Anmeldung außerdem vorlegen müssen:

  • Anmeldeschein von der Grundschule (Original)
  • Halbjahrszeugnis Kl. 4 Grundschule mit Schulformempfehlung (ggf. als Kopie)
  • Geburtsurkunde (ggf. als Kopie)
  • Nachweis Schwimmabzeichen
  • Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht (ggf. als Kopie)

Von der Grundschule zum Gymnasium

Der Übergang zum Gymnasium bringt wichtige Veränderungen mit sich: neue Fächer, eine ungewohnt hohe Anzahl von neuen Lehrer:innen, neue Mitschüler:innen, ein neues Schulumfeld, einen veränderten Tagesrhythmus. Wir versuchen, den Übergang durch pädagogische und organisatorische Maßnahmen zu erleichtern. So treffen die Kinder in ihrer neuen Klasse am Gymnasium einige bekannte Gesichter aus der Grundschule wieder und können so Freundschaften fortsetzen. Durch die neuen Mitschüler:innen bietet sich ihnen aber auch die Chance, neue Bekanntschaften zu knüpfen.

Die Schüler:innen der künftigen Klassen treffen sich schon am Ende des 4. Schuljahrs zu einem Kennenlerntreffen, an dem sie ihre neuen Mitschüler:innen, das Patenteam und die Klassenleitung kennen lernen. So können die Schüler:innen dem neuen Schuljahr gelassen entgegensehen.

Die Klassenleitungsteams bestehen in der Regel aus einer Lehrerin und einem Lehrer. Für die Jahrgangsstufe 5 haben wir eine wöchentliche Klassenlehrerstunde eingerichtet, in der besseres Kennenlernen, Planung von Unternehmungen, soziales Lernen und Methodentraining im Vordergrund stehen. Gemeinsame Feste und Ausflüge stärken darüber hinaus die neue Klassengemeinschaft.

Neben dem Unterricht sind die weitergehende Förderung besonderer Begabungen und Interessen sowie sinnvolle Betreuung neben dem Spaß wesentliche Aspekte des Übermittagsprogramms – Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung – für die Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6.

Hier finden Sie einen beispielhaften Stundenplan für die Klasse 5.

Die SchülerInnen der Jahrgagsstufe EF haben einen Imagefilm für das IKG erstellt. Klicken Sie hier!

 

ANMELDESCHEIN - KLASSEN 6 - 9 (pdf)

Informationen für die kommende Jahrgangsstufe 11

Liebe Schülerinnen und Schüler der kommenden 11. Klasse!

Wir sind ein allgemeinbildendes Gymnasium und bereiten Sie auf die allgemeine Hochschulreife -das Abitur- vor. Zu uns können Sie kommen, wenn Sie sich noch nicht auf eine Berufs- oder Studienrichtung festlegen wollen und den Qualifikationsvermerk bekommen werden oder schon erworben haben. Da Sie in der 11. Klasse nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen unterrichtet werden, werden Sie schnell Anschluss an Ihre neuen Mitschülerinnen und Mitschüler finden. In unserer Oberstufe können Sie dann Ihre Fächer im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Bereiche frei wählen. Die Daten für die Informationsveranstaltungen zu diesen verbindlichen Wahlen erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung. Wenn Sie von einer Schule in der Nähe kommen, besteht außerdem die Möglichkeit, bei uns einen Tag lang am Unterricht der bestehenden 11. Klasse teilzunehmen, sofern Sie sich dafür an Ihrer Schule für den Schnuppertag oder bei uns individuell angemeldet haben. Denken Sie dann bitte daran, sich an Ihrer Schule für diesen Tag beurlauben zu lassen! Alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Oberstufe und den Fachwahlen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Reiter „Schülerinfos“ – „Infos für die Oberstufe“. Haben Sie darüber hinaus Beratungsbedarf, melden Sie sich bitte in unserem Sekretariat, wir werden dann einen individuellen Gesprächstermin ausmachen Bitte ziehen Sie eine Anmeldung nur in Betracht, wenn Sie den QV voraussichtlich bekommen oder schon erworben haben! Bringen Sie Ihr letztes Zeugnis zur Anmeldung mit und legen Sie dann zu Schuljahresbeginn Ihr Abgangszeugnis mit dem Qualitätsvermerk vor. Alle für die Anmeldung benötigten Formulare finden Sie weiter unten auf der Seite!

Die Anmeldeformulare für den Jahrgang EF können Sie hier herunterladen: Anmeldeformulare Jahrgang EF

Informationen zur Anmeldung Jahrgangsstufe 11/EF

Daten zur Anmeldung EF

Newsletter & Elternbriefe

WebUntis-Elternaccount

Information und Anleitung zur Einrichtung und Nutzung des WebUntis-Elternaccounts (PDF)

Schuljahr 2025/2026

 

Schuljahr 2024/2025

Begrüßung Schuljahr 2024 - 2025

Elterninformation Berufswahl AG 08-24 (Jg.9, 10, EF)

Schuljahr 2021/2022

Newsletter April 2022

Brief zum zweiten Schüler/innen-und Elternsprechtag vom 22.3.2022

Newsletter Februar 2022

Elterninformationen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien

Newsletter Dezember '21

3. Elternbrief vom 8.11.2021

2. Elternbrief vom 29.10.2021

Elternbrief der Ministerin vom 8. Oktober 2021

Beschlüsse der Schulkonferenz vom 5.10.2021

1. Elternbrief vom 18.8.2021

 

Schuljahr 2020/2021

3. Elternbrief vom 11.08.2020 (PDF)

2. Elternbrief vom 10.08.2020 (PDF)

1. Elternbrief vom 10.08.2020 (PDF)

 

Schuljahr 2019/2020

Elternbrief vom 27.01.2020 (PDF)

Elternbrief vom 6.9.2019 (PDF)

Elternbrief vom 10.7.2019 (PDF)

Elternbrief vom 06.02.2019 (PDF)

Archiv

Elternbrief vom 29.08.2018 (PDF)

Elternbrief vom 18.06.2018 (PDF)

Elternbrief vom 12.01.2018 (PDF)

Elternbrief vom 13.11.2017 (PDF)

Elternbrief vom 29.09.2017 (PDF)

Elternbrief vom 12.6.2017 (PDF)

Elternbrief vom 25.10.2016 (PDF)

Elternbrief vom 24.08.2016 (PDF)

Elternbrief vom 15.12.2015 (PDF)

Elternbrief vom 29.10.2015 (PDF)

Elternbrief vom 26.06.2015 (PDF)

Elternbrief vom 11.02.2015 (PDF)

Elternbrief vom 19.09.2014 (PDF)

Elternbrief vom 18.06.2014 (PDF)

Elternbrief vom 08.01.2014 (PDF)

Elternbrief vom 17.10.2013 (PDF)

Elternbrief vom 17.07.2013 (PDF)

Elternbrief vom 20.02.2013 (PDF)

Elternbrief vom 18.12.2012 (PDF)

Elternbrief vom 23.08.2012 (PDF)

 

Beschwerdemanagement

Bearbeitung von Beschwerden / Widersprüchen

Grundsätzliches

Es kann aus vielerlei Anlässen im schulischen Leben vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dies ist normal und alle Beteiligten sollten eine solche Situation nutzen, um die schulische Arbeit zu verbessern, wo es nötig ist. In diesem Sinne ist die Kritik an der Schule ein nützlicher Hinweis.

Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierte Zustand durchaus berechtigt sind und dann eine Änderung nicht angezeigt ist.

Beschwerden können sich richten

  • gegen Arbeitsweisen im Unterricht
  • gegen Leistungsbeurteilungen (Noten)
  • gegen schulische Entscheidungen (Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen usw.)
  • gegen das Verhalten einer Lehrkraft
  • gegen die Unterrichtsorganisation (z.B. Unterrichtsausfall)

Richtet die Beschwerde sich gegen eine schulische Entscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, so ist sie als Widerspruch zu behandeln, der in letzter Instanz einer Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht unterliegt.

Vor einer Beschwerde soll immer das Gespräch stehen. Eltern und Schüler müssen ihre Kritik dort anbringen, wo die Beanstandung angesiedelt ist, und versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen die Bedenken und Sorgen ernstnehmen, ihre Entscheidungen und ihre Vorgehensweise erläutern und ihrerseits das Einvernehmen suchen. Eltern und Schüler müssen davon ausgehen, dass schulische Entscheidungen oftmals Hintergründe haben, die sie mitbedenken sollten. Ziel ist es, in gegenseitigem Respekt Lösungen zu finden, die den Weg der formellen Beschwerde unnötig machen. Dabei kann es hilfreich sein, andere Personen und Institutionen einzubeziehen, z. B. Klassenkameraden, Klassenlehrer, Verbindungslehrer, SV-Vertre-ter. Die Schulleitung kommt hier normalerweise nicht in Betracht.

Ausnahmen von diesem klärenden Gespräch kommen dann in Frage, wenn der Anlass der Beschwerde so geartet ist, das dem Beschwerten ein Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin nicht zuzumuten ist. In der schulischen Realität dürfte ein solcher Fall eher selten sein.

Aus diesem Grunde ist es – außer eben in Ausnahmefällen – nicht zweckdienlich, sich mit einer Beschwerde im ersten Schritt an die Schulleitung zu wenden. Sie wird die Beschwerdeführenden auf die vorgelagerte Notwendigkeit des Klärungsversuches im Gespräch hinweisen. Damit ist unnötiger Arbeitsaufwand entstanden und Zeit geht verloren. Wenn es nicht gelingt, im Gespräch zu einem Einvernehmen zu gelangen, kann – vor einer formellen Beschwerde – auch noch einmal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden.

Lässt sich ein Einvernehmen nicht herstellen, weil die Schule nach kritischer Prüfung bei ihrer Entscheidung oder bei ihrem Vorgehen bleibt und Eltern oder Schüler dies nicht nachvollziehen können, ist der nächste Schritt die formelle Beschwerde.

Zur Beschwerde

Beschwerdeführer sind die Eltern oder der volljährige Schüler bzw. Schülerin. Die Beschwerde muss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Schule abgegeben werden. Das Beschwerdeschreiben muss den Anlass der Beschwerde nennen und eine Begründung anführen. Bei Widersprüchen sind Fristen zu beachten, im Allgemeinen ein Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Beschwerde wird von der Schulleitung entgegengenommen. Falls sie nicht kurzfristig bearbeitet werden kann, erhält der Beschwerdeführende einen kurzen Zwischenbescheid. Eine Beschwerde über den Schulleiter gehen an die Bezirksregierung.

Im nächsten Schritt beauftragt die Schulleitung die Lehrkraft, gegen die sich die Beschwerde richtet, mit einer Stellungnahme. Die Lehrkraft oder das Gremium (z.B. die Versetzungskonferenz) haben dann die Möglichkeit, aufgrund der Angaben in dem Beschwerdeschreiben der Beschwerde abzuhelfen. In diesem Fall erhalten die Beschwerdeführenden eine entsprechende Nachricht von der Schulleitung.

Geschieht dies nicht, beauftragt die Schulleitung die betreffende Lehrkraft mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme, die mit dem Beschwerdeschreiben und den benötigten schulischen Dokumenten der Bezirksregierung in Detmold vorgelegt wird. Auch die Schul-eitung nimmt schriftlich Stellung. Von dieser Weiterleitung wird der Beschwerdeführende durch die Schulleitung unterrichtet.

Danach ist das Verfahren nicht mehr an der Schule angesiedelt, sondern liegt in den Händen der Bezirksregierung. Dort wird die endgültige verbindliche Entscheidung getroffen. Sie wird den Beschwerdeführenden und der Schule schriftlich mitgeteilt.

Zum Widerspruch

Verwaltungsakte der Schule, die in die Rechtsstellung eines Schülers eingreifen, z. B. die Nichtversetzung oder die Nichtzulassung zur Abiturprüfung, können mit einem Widerspruch angefochten werden. Das Verfahren entspricht der Behandlung der Beschwerde. Zusätzlich jedoch kann die Entscheidung der Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Ein Widerspruch kann aufschiebende Wirkung haben, allerdings gilt dies nicht für alle Fälle. Es ist auch möglich, dass zusammen mit einer schulischen Entscheidung die „sofortige Vollziehung“ angeordnet wird, die einen Aufschub ausschließt, was in dringenden Fällen, z. B. in Gefährdungssituationen, sinnvoll sein kann. Ein Anspruch auf rechtliche Besserstellung bis zur Entscheidung, etwa bei einer Nichtversetzung, besteht nicht.

Zum Abschluss

Der Weg über eine formelle Beschwerde / einen formellen Widerspruch ist manchmal unvermeidlich, vielleicht auch, weil das beanstandete Fehlverhalten so ernst ist, dass eine einvernehmliche Klärung sich verbietet. Er ist jedoch aufwändig und kostet Zeit. Deshalb geht der Appell an alle Beteiligten, in Eigenverantwortung nach Lösungen unterhalb der Formalität eine Beschwerde zu suchen, wo immer das möglich ist.

Beschwerden und Widersprüche werden von der Schulleitung gesammelt. Eventuelle erkennbare Schwerpunkte und Häufungen (Anlässe, Beschwerdeführer, Kolleginnen und Kollegen) werden ausgewertet mit dem Ziel, schulische Abläufe und Entscheidungen zu verbessern.

Hier noch einmal die Schritte in der Übersicht:

beschwerde

 

Unterkategorien

Infos und Elternbriefe

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Nächste Termine

Sa., 24. Oktober bis 30. Oktober
Herbstferien Nordrhein-Westfalen
So., 1. November
Allerheiligen
Di., 3. November
TeamTag Klasse 5b
Di., 10. November
TeamTag Klasse 5c
Mo., 16. November
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Digitaltag
Di., 17. November
TeamTag Klasse 5d
Fr., 20. November
CyberScouts Ausbildung Jahrgang 10
Sa., 21. November
CyberScouts Ausbildung Jahrgang 10

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