Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung teilt der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke noch einmal die folgende Information zur Klarstellung bez. des Vorgehens bei einer Covid-19 Erkrankung im Schulbereich (Lerngruppe/Klasse/Kurs) mit: Das Land NRW sieht nach den geltenden rechtlichen Regelungen nicht vor, dass allgemein Schulklassen komplett in Quarantäne müssen, wenn dort Fälle auftreten. Im Kreis Minden-Lübbecke wird weiterhin in Absprache mit dem Krisenstab verfahren. Das Gesundheitsamt entscheidet nach Sachlage im Einzelfall über die notwendigen Maßnahmen. Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Elke Lustfeld, hat insbesondere erneut bekräftigt: „Wir haben mit unserer bisherigen Linie sehr gute Erfahrungen gemacht und werden diese beibehalten“.